Deutsche Unternehmen bei der Nutzung von E-Government-Angeboten weit hinten

Deutsche Unternehmen liegen bei der Nutzung von E-Government-Angeboten weit hinten. 83 Prozent aller Firmen haben 2013 per Internet Daten und Informationen mit staatlichen Stellen ausgetauscht. 2010 waren es erst 67 Prozent. Trotz dieser Steigerung befindet sich Deutschland damit auf dem Stand von Ländern wie Griechenland, Ungarn oder Bulgarien. Im EU-Schnitt nutzen 88 Prozent aller Unternehmen E-Government-Angebote. Spitzenreiter sind Litauen und Finnland mit 99 bzw. 97 Prozent der Unternehmen. In Frankreich liegt der Anteil bei 96, in Großbritannien bei 91 Prozent. Dies gab der Hightech-Verband BITKOM heute bekannt. Basis sind neue Zahlen von Eurostat. „Jedes sechste Unternehmen in Deutschland verzichtet komplett auf E-Government-Angebote, die zurückhaltende Nutzung kostet Wirtschaft und Staat Milliarden“, sagt BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf. „Damit deutsche Unternehmen bei der E-Government-Nutzung weiter aufholen, sind Angebote notwendig, die den Unternehmen echte Entlastungen bringen.“

Beispielsweise hatten die Unternehmen in Deutschland seit Januar 2010 alle Verdienstbescheinigungen ihrer Mitarbeiter über das Elena-Verfahren elektronisch bereitgestellt. So sollten die Bürokratiekosten für Unternehmen deutlich sinken. Das Verfahren wurde allerdings nach 19 Monaten im Juli 2011 aus politischen Gründen plötzlich gestoppt. Alternative elektronische Verfahren zum Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und öffentlichen Stellen gibt es nicht. „Und so füllen die Unternehmen weiterhin die staatlichen Vorlagen am Computer aus, drucken die Formulare dann aus, stecken sie in Umschläge, schicken diese per Post an die Behörden, wo sie dann wieder geöffnet, eingescannt oder die Daten per Hand eingegeben und dann gespeichert werden“, sagt Kempf.

Eigentlich sollte bereits 2011 eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um den Datenaustausch zwischen Behörden und Unternehmen so weit wie möglich zu digitalisieren und zu automatisieren. Eine gesetzliche Grundlage für den entsprechenden „Prozessdatenbeschleuniger“ (P23R) fehlt aber bis heute. „Wichtig wäre vor allem, dass bei neuen Gesetzen die Mitteilungs- und Meldepflichten als maschinenlesbare Regeln formuliert werden“, sagt Kempf. P23R stellt dazu eine technische Basis für alle Arten der Datenübermittlung zwischen Unternehmen und Behörden sowie Sozialversicherungsträgern bereit. Unternehmen können hiermit ihre gesetzlichen Informations- und Meldepflichten in einer abgesicherten Umgebung weitgehend automatisiert erfüllen. Die Datenhoheit bleibt beim Unternehmen. Kempf: „Derzeit müssen in Deutschland insgesamt von der Wirtschaft rund 13.000 Informationen an den Staat gemeldet werden, oft zu rein statistischen Zwecken.“ Eine sichere Übermittlung, die die Datenhoheit bei den Unternehmen belässt und auf zentrale Datenbestände verzichtet, würde den Datenaustausch zwischen Wirtschaft und Staat spürbar erleichtern.

Auch Privatverbraucher sind in Deutschland bei der Nutzung digitaler Bürgerdienste zurückhaltend. 2013 luden sich 49 Prozent aller Bundesbürger über das Internet amtliche Formulare herunter, schickten Anträge an Behörden oder baten um Auskunft – nicht mehr als bereits 2009. Laut Eurostat liegt Deutschland damit auf Rang 10 aller EU-Mitglieder. Spitzenreiter ist Dänemark mit 85 Prozent der Einwohner.

- Anzeige -

Zur Methodik: Die Berechnungen zur Nutzung von E-Government-Angeboten in den einzelnen EU-Staaten (Ranking) basieren auf Daten der europäischen Statistikbehörde Eurostat. Die Behörde befragte Unternehmen aus allen Branchen außer dem Bankensektor. Die Unternehmen haben mindestens 10 Mitarbeiter.