Thema Vorratsdatenspeicherung

Die erste deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung hatte einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht standgehalten. Zur Umsetzung der Vorgaben hatten die Telekommunikationsunternehmen zuvor bereits Investitionen in hoch zweistelliger Millionenhöhe tätigen müssen. Der EuGH hatte seinerseits die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt und einer Neuregelung enge Grenzen gesetzt. Für die Umsetzung kommen auf die Unternehmen nun Ausgaben für Technik und Personal zu. Es sei nicht nachvollziehbar, dass den Unternehmen die entstehenden Kosten nicht grundsätzlich erstattet werden sollen.

Der Digitalverband BITKOM äußert sich zu den beschlossenen Eckpunkten zur Vorratsdatenspeicherung.

„Die Unternehmen werden die geplanten gesetzlichen Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung selbstverständlich umsetzen“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf. „Es ist wichtig, dass ein Ausgleich zwischen dem hohen Gut der Freiheits- und Persönlichkeitsrechte einerseits und berechtigten Sicherheitsinteressen andererseits gefunden wird. Der vorliegende Vorschlag zeigt dabei auch klar Grenzen einer Vorratsdatenspeicherung auf. Letztlich brauchen wir aber eine europäische Lösung. Ein rein nationaler Ansatz belastet ausschließlich die in Deutschland tätigen Unternehmen und ist in Zeiten grenzüberschreitender Kriminalität und terroristischer Aktivitäten nur bedingt effektiv.“

„Wichtig ist, dass das Gesetz verfassungs- und europarechtskonform ausgestaltet wird und es nicht erneut zu einer jahrelangen Hängepartie mit Unsicherheiten für die Unternehmen kommt“, sagte Kempf.

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