Start-Ups in Deutschland: Kleinanlegerschutzgesetz erschwert Crowdinvesting

Die große Mehrheit der Nutzer von Crowdinvesting-Plattformen im Internet sieht keine Notwendigkeit für eine stärkere Regulierung in diesem Bereich. Fast drei Viertel (71 Prozent) lehnen strengere Vorgaben der Politik zum Schutz der Investoren ab. Nur 18 Prozent wünschen sich ein Eingreifen des Gesetzgebers. Jeder Zehnte (11 Prozent) hat dazu keine Meinung. Das ist das Ergebnis einer Blitzumfrage des Digitalverbands BITKOM unter mehr als 130 Crowdinvesting-Investoren. Die Bundesregierung will mit dem neuen Kleinanlegerschutzgesetz unter anderem strengere Auflagen für Kapital suchende Unternehmen einführen. Davon betroffen sind auch Crowdinvesting-Plattform und Start-ups.

„Die Investorensuche für Start-ups in Deutschland zu erschweren ist falsch und steht im Widerspruch zur Digitalen Agenda und zum Koalitionsvertrag“, sagt BITKOM-Vizepräsident Ulrich Dietz im Vorfeld einer Expertenanhörung des Bundestag-Finanzausschusses zum Kleinanlegerschutzgesetz am kommenden Montag. „Start-up-Gründer haben in der Regel ihr gesamtes Privatvermögen ins Unternehmen gesteckt und wollen mit aller Kraft ein tolles Produkt entwickeln. Wenn sie dann weiteres Kapital benötigen, um ihr Produkt auf den Markt zu bringen, sollten wir das unterstützen“, so Dietz. „Die Parlamentarier haben die Chance, überbordende Regulierungen zu verhindern und daran mitzuwirken, dass wir in Deutschland mehr Start-ups bekommen – und nicht den bestehenden das Leben erschweren.“

Das Bundeskabinett hat ein Kleinanlegerschutzgesetz beschlossen, das Privatinvestoren besser schützen soll. Dabei geht es um öffentlich angebotene Möglichkeiten zur Kapitalanlage, davon sind auch Crowdfinanzierungen betroffen. Für diese sind zwar Ausnahmen – etwa bei der Prospektpflicht – vorgesehen, die Ausnahmen reichen aber nach Ansicht des BITKOM nicht aus. So sollen sie nur bis zu einer Gesamt-finanzierungsumme von 1 Million Euro gelten. Einzelinvestoren dürfen sich nur mit 1.000 Euro beteiligen, ein größeres Engagement bis maximal 10.000 Euro soll nur bei entsprechenden Vermögens- oder Einkommensnachweisen möglich sein. Anleger sollen ein Informationsblatt ausdrucken und dies unterschrieben an die Crowdinvesting-Plattform zurücksenden. Und diese dürfen ebenso wie die Start-ups selbst nur sehr beschränkt im Internet um Investoren werben. Soweit sie sich nicht auf die Ausnahme für Crowdfinanzierungen berufen können, müssen Start-ups umfangreiche Anlegerinformationen (z.B. Wertpapierprospekt und geprüfte Jahresabschlussunterlagen) bereitstellen und regelmäßig aktualisieren.

„Crowdinvesting muss von den zahlreichen bürokratischen Regelungen des Kleinanlegerschutzgesetzes in deutlich größerem Umfang als bisher vorgesehen ausgenommen werden“, sagt Dietz. So fordert BITKOM, die Obergrenze einer Finanzierungsrunde auf 5 Millionen Euro zu erhöhen sowie den zulässigen Anlagebetrag je Investor ebenfalls deutlich anzuheben. Ein Medienbruch, bei dem Internet-Nutzer gezwungen werden, Papierdokumente zu erstellen und zurückzusenden, sei ebenfalls nicht zeitgemäß. Crowdinvesting-Nutzer fühlen sich schon heute gut über ihre Kapitalanlagen in Start-ups informiert. 90 Prozent geben an, dass die Projekte transparent vorgestellt wurden. 62 Prozent halten sich sogar für besser informiert als bei klassischen Investitionen, etwa bei Banken.

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