IT-Sicherheit: Strafen im IT-Sicherheitsgesetz kritisch

Der Digitalverband BITKOM sieht die geplanten Sanktionen im IT-Sicherheitsgesetz kritisch. Nach dem jüngsten Entwurf sollen Betreiber kritischer Infrastrukturen wie Energie- und Wasserversorger, wichtige Verkehrsunternehmen oder Teile der Ernährungswirtschaft bis zu 100.000 Euro Strafe zahlen, wenn sie schwerwiegende IT-Sicherheitsvorfälle nicht den Behörden melden oder die geplanten Mindeststandards bei der IT-Sicherheit unterlaufen.

„Die Androhung von Strafen macht keinen Sinn, wenn nicht klar ist, wer von dem Gesetz überhaupt betroffen ist, welche Vorfälle gemeldet und welche Sicherheitsstandards eingehalten werden müssen“, sagte BITKOM-Sicherheitsexperte Marc Bachmann anlässlich der Beratungen im Bundestag. „Das geplante IT-Sicherheitsgesetz ist in diesen Punkten zu unbestimmt.“ Die entsprechenden Regelungen sollen erst im Rahmen einer Rechtsverordnung getroffen werden, was der BITKOM wiederholt kritisiert hat. „Die Unternehmen brauchen Planungssicherheit, um die Vorgaben erfüllen zu können“, betonte Bachmann. Die Bundesregierung gebe mit der Androhung von Strafen zudem ihre kooperative Haltung auf und setze die Unternehmen unnötig unter Druck.

Positiv wertet der BITKOM hingegen, dass nach dem jüngsten Entwurf künftig auch die Bundesverwaltung unter den Geltungsbereich des Gesetzes fallen soll. Einrichtungen der Regierung und der Verwaltung gehören per Definition zu den kritischen Infrastrukturen. Dass im öffentlichen Sektor höhere Sicherheitsstandards bei der IT-Sicherheit notwendig sind, zeigt aktuell der Hacker-Angriff auf den Bundestag. Unter dem Strich überwiegen für den BITKOM die Vorteile des Gesetzes. Bachmann: „Die Betreiber kritischer Infrastrukturen werden in die Pflicht genommen, den Schutz vor Cyberangriffen zu erhöhen und ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen auf dem neuesten Stand zu halten.“ Das könne mittelfristig das Schutzniveau in der Wirtschaft insgesamt erhöhen.

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