Zölle auf mehr als 200 Hightech-Geräte fallen weg

Zahlreiche Hightech-Produkte können künftig weltweit einfacher gehandelt werden. Das ist der Inhalt einer Erweiterung des sogenannten Information Technology Agreement innerhalb der Welthandelsorganisation WTO, auf die sich nach mehrjährigen Verhandlungen 54 Staaten geeinigt haben, darunter die EU-Mitglieder, die USA, China, Japan, Korea und Taiwan. Demnach sollen die Zölle auf Produkte wie SSD-Festplatten, Tintenpatronen für Drucker, Videokameras, GPS-Geräte, Lautsprecher oder auch bestimmte neuartige Halbleiter vollständig wegfallen. Insgesamt soll für mehr als 200 Produkte künftig kein Zoll mehr erhoben werden.

„Gerade in der innovativen und dynamisch wachsenden IT-Branche ist der ungehinderte Warenaustausch herausragend wichtig“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Die Einigung ist eine gute Nachricht für alle Unternehmen, die ihre Produkte damit günstiger auf ausländischen Märkten anbieten können. Es ist aber auch eine gute Nachricht für die Verbraucher, da viele der Produkte tendenziell billiger werden.“

Auf DVD-Player werden zum Beispiel derzeit bei der Einfuhr 14 Prozent Zoll fällig. Gleichzeitig mahnte Rohleder eine zügige Umsetzung des beschlossenen Zollabbaus an: „Das Abkommen wird entwertet, wenn die Zölle erst in mehreren Jahren auf null sinken. Aufgrund der kurzen Innovationszyklen sei es zudem notwendig, in kurzen, regelmäßigen Abständen, die aktuelle Produktliste zu überprüfen und bei Bedarf zu erweitern.“

Bislang umfasst das 1996 geschlossene ITA-Abkommen rund 180 Hightech-Produkte, die in den 80 Teilnehmerstaaten zollfrei importiert werden können. In den vergangenen Jahren gab es regelmäßig Streitfälle, weil die ITA-Unterzeichner unterschiedliche Vorstellungen hatten, welche neu am Markt verfügbaren Produkte (z.B. bestimmte Multifunktionsgeräte) durch das bestehende Abkommen erfasst werden und welche nicht. Als nächstes müssen die WTO-Mitglieder sich nun auf einen konkreten Zeitplan einigen, wann genau welche Einfuhrabgaben wegfallen. Im Gespräch sind Fristen bis zu fünf Jahre.

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